Honorar

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Das Steuerberater-Honorar richtet sich generell nach der für alle Steuerberater geltenden Vergütungsverordnung (StBVV). Diese orientiert sich nach dem Gegenstandswert, der nach dem Einkommen bemessen wird. Die StBVV kommt vor allem bei der Erstellung von Steuererklärungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Jahresabschlüssen zum Tragen.

Gebührenrechnung
Nach der StBVV ist ein Mindestwert und eine Höchstgebühr zu ermitteln. Innerhalb dieses Rahmens wird das Honorar, je nach Aufwand und Komplexität, festgesetzt. In der Regel wird die Mittelgebühr nicht überschritten.

Zeitabrechnung
Für die persönliche und allgemeine Beratung erfolgt die Berechnung nach vorheriger Vereinbarung.

Honorarschätzung/Angebotserstellung
Gerne kann ich für Sie eine Honorarschätzung vorab vornehmen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit
Das Steuerberaterhonorar ist als Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten abzugsfähig. Der Anteil der auf die allgemeinen persönlichen Angaben (Mantelbogen, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinder) innerhalb der Einkommensteuererklärung entfällt ist nicht (mehr) abziehbar.

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